Als eine der ersten Maßnahmen muß die DDR ie BRD vor dem EuGH wegen der Treuhand-Verbrechen auf Schadenersatz verklagen. Gerade die Tätigkeit von Personen, die mit potentiellen Konkurrenten der vernichteten Betriebe in Verbindung standen, sollte als Beweis gelten, daß es sich bei der Treuhandanstalt um eine kriminelle Vereinigung handelte, die zum Zwecke der vorsätzlichen Begehung von Diebstahl, Unterschlagung und Untreue gegründet (bzw. umgebildet) worden ist. Somit ist die damalige Bundesregierung neben den Treuhandchefs (gesamtschudlnerisch haftbar neben weiteren Tatbeteiligten) verantwortlich, womit die BRD aus Staatsvermögen Schadenersatz leisten muß, um die Wirtschaft der DDR wieder aufzubauen.