Aus gegebenem Anlaß weisen der Staatsrat, der Ministerrat und das Präsidium der Volkskammer der DDR nochmals ausdrücklich darauf hin, des es Bürgern der DDR nach der Verfassung der DDR verboten ist, fremden Mächten als Söldner zu dienen. Dazu zählen auch Einsätze, für welche die sog. "Bundesregierung" der sog. "BRD" Personen anwirbt. Deshalb sollten sich insbesondere ehemalige Angehörige der Grenztruppen nicht für Tätigkeiten als "Militärberater" in der Türkei anwerben lassen. Dies würde ggf. nach dem StGB der DDR mit langjährigen Haftstrafen geahndet.