Ein bedingungsloses Grundeinkommen von z.Zt. 1000,- €/Monat befreit vom Arbeitszwang und ermöglicht das freie Aushandeln von Arbeitsbedingungen oberhalb von Flächentarif-Verträgen. Kinder erhalten 500,- € Kindergeld. Eigene Einkünfte werden zu 50% angerechnet, wobei bestimmte, steuerlich freigestellte Aufwandsentschädigungen (z.B. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, entschädigung fü Schöffen und Zeugen), sowie Zinserträge im Rahmen eines Sparerfreibetrages nicht angerechnet werden. Eltern zahlen erst Unterhalt (der auf das Grundeinkommen des Kindes angerechnet wird), wenn sie daß 2,5fache des Grundeinkommens verdienen. Nur dieser Unterhalt wird steuerbefreit, der Kinderfreibetrag dagegen abgeschaft.